Am 14. Oktober 2022 hat das Kammergericht Berlin geurteilt, dass die Wortmarke Black Friday komplett aus dem Markenregister gel?scht werden soll. Eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) wurde nicht zugelassen. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass der Begriff ?Black Friday" bereits jetzt ohne Risiko von jedem Unternehmen verwendet werden kann. Hintergrund: Der Markeninhaber kann eine Nichtzulassungsbeschwerde innerhalb von einem Monat ab der Zustellung des vollst?ndigen Urteils einreichen. Wird der Be- schwerde stattgegeben, wird das Verfahren um die Marke Black Friday automatisch als Revision vor dem BGH weitergeführt. Dann w?re das Urteil des OLG Berlin nicht rechtskr?ftig, bis über die Nichtzulassungsbeschwerde entschieden ist.
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