Urteil der Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, Az.: 526 Z-1/22 (Rheinschiffahrtsgericht St. Goar, Az.: 4 C 6/19 BSchRh) vom 30. Januar 2023 Aus dem Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verantwortlichkeit für eine Schiffskollision auf dem Rhein, die sich am 29. Juni 2018 gegen 8:35 Uhr bei Rheinkilometer 644,6 in der Ortslage K?nigswinter zwischen dem TMS ?Ma-nouk? und dem MS ?Enyo? ereignet hat... Vor der Kollision fuhr TMS ?Manouk? mit blauer Tafel rechtsrheinisch am roten Tonnenstrich mit einer Geschwindigkeit von ca. 10 km/h zu Berg. Voraus fuhr mit einem Abstand von 600 m MS ?Europa?, das bei K?nigswinter den übergang ins linksrheinische Fahrwasser machte. MS ?Enyo? fuhr in der Mitte des Fahrwassers zu Tal. Es begegnete zun?chst MS ?Europa? Backbord an Backbord und n?herte sich sodann mit blauer Tafel TMS ?Manouk?. Kurz vor der Begegnung ?nderte MS ?Enyo? seinen Kurs nach Steuerbord. Unmittelbar an den rotenTonnen kam es zur Kollision Kopf auf Kopf, bei der beide Fahrzeuge jeweils an der Steuerbordseite erhebliche Sch?den davontrugen ...
展开▼