In dem Verfahren gegen die Europaische Kommission, die von Frankreich, Danemark, den Niederlanden und anderen EU-Mitgliedstaaten, aber auch von der Europaischen Chemikalienagentur (ECHA) unterstutzt wurden, setzten sich die Klager, initiiert durch die Firma CWS Powder Coatings, die auch vom Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie unterstutzt wurde, klar durch. Titandioxid ist ein anorganischer chemischer Stoff, der insbesondere als Weisspigment wegen seiner farbenden und deckenden Eigenschaften in diversen Produkten verwendet wird. 2016 legte die zustandige franzosische Behorde der Europaischen Chemikalienagentur den Vorschlag vor, Titandioxid als karzinogenen Stoff der Kategorie 1B einzustufen. In 2017 gab dann der zustandige Ausschuss fur Risikobeurteilung der ECHA (RAC) eine Stellungnahme dahin ab, dass Titandioxid als karzinogener Stoff der Kategorie 2 mit dem Gefahrenhinweis "H351 (Einatmen)" einzustufen sei.
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