Zentrale Vorschrift für T?tigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung. Sie legt wesentliche Pflichten für Arbeitgeber fest: Gef?hrdungsbeurteilung, Substitutionsprüfung, Schutzma?nahmen festlegen und umsetzen, Erstellen von Betriebsanweisungen, Unterweisung der Besch?ftigten und Dokumentation. Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung auch an die Lagerung, u.a. in: 1. TRGS 400 ?Gef?hrdungsbeurteilung für T?tigkeiten mit Gefahrstoffen" 2. TRGS 500 ?Schutzma?nahmen" 3. TRGS 800 ?Brandschutzma?nahmen".
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