Die ?Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien" (Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates der EU vom 22.12.2022, ABI. L 335 vom 29.12.2022, S. 36 - 44), auf die sich der Energieministerrat der Europ?ischen Union (EU) am 19.12.2022 geeinigt hat, ist am 30.12.2022 in Kraft getreten. Diese EU-Notfallverordnung erm?glicht den Mitgliedstaaten eine Reduzierung der umweltrechtlichen Anforderungen an das Anlagenzulassungsverfahren für erneuerbare Energien, um damit den Herausforderungen der Versorgungsschwierigkeiten im Energiebereich aufgrund des Angriffskrieges der Russischen F?deration gegen die Ukraine begegnen zu k?nnen und die Zeit bis zum Erlass der reformierten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie zu überbrücken. Die EU-Verordnung nimmt damit der Novelle der Er-neuerbaren-Energien-Richtlinie (RED-Ⅳ-Entwurf, COM/2022/222 final) die Beschleunigungsma?nahmen vorweg und gilt für einen Zeitraum von 18 Monaten, bevor sie 2024 dauerhaft durch die Novelle ersetzt wird. Sie ist als Verordnung der EU für alle Mitgliedstaaten unmittelbar bindend, sie bedarf also grunds?tzlich keines weiteren Umsetzungsaktes in nationales Recht auf Ebene der Mitgliedstaaten. Im Einzelnen werden den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielr?ume für die Umsetzung in nationales Recht gew?hrt.
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