Nach § 25 des Siebten Sozialge- setzbuches (SGB Ⅶ) hat die Bundesregierung den deutschen Bundestag j?hrlich über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterrichten. Dadurch hat die Berichterstattung zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Deutschland eine lange Tradition. Bereits 1964 wurde ein erster Unfallverhütungsbericht erstellt. Zun?chst lag der Fokus vor allem auf Arbeitsunf?llen und Berufskrankheiten. Schon damals wurde die Vergleichbarkeit über verschiedene Jahre gefordert. Sie erm?glicht es heute, teilweise einen weit zurückreichenden Blick zu werfen, etwa auf die Anzahl der j?hrlichen Arbeitsunf?lle. Im Jahr 1960 lag die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunf?lle in der Bundesrepublik bei 2,7 Millionen. Nach der deutschen Einheit waren es immer noch mehr als zwei Millionen. Seit 2012 liegt die Zahl durchweg unter einer Million. L?sst man die Restriktionen in der Vergleichbarkeit der Daten unberücksichtigt, ging die Unfallquote im gleichen Zeitraum (1960-2019) um rund 80 Prozent zurück, doch ist sie je nach Gewerbe auch heute noch sehr unterschiedlich: Im Baugewerbe ist sie beispielsweise wesentlich h?her als etwa im Finanz- und Versicherungsgewerbe.
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