Krebserzeugende Stoffe: Auch bei den CMR-Stoffen und den Biologischen Beurteilungswerten ist die Neubewertung von Blei und seinen Verbindungen die wichtigste ?nderung in diesem Jahr: 1.Blei [7439-92-1] und seine anorganischen Verbindungen (einatembare Fraktion) au?er Bleiarsenat und Blei-chromat war bisher als krebserzeugend Kategorie 2 (krebserzeugend im Tierversuch) eingestuft und wurde jetzt nach Kategorie 4 (Minimalkanzerogene mit nicht-genotoxischem Wirkungsmechanismus) umgestuft. 2.Die bisherige Kategorie 3 - die im vergangenen Jahr neu definiert wurde (siehe nachfolgender Kasten) - für 1,2,4-Trichlorbenzol [120-82-1] wurde aufgehoben. 3.Die Neuaufnahme N,N-Dimethyl-p-toluidin [99-97-8] wurde in die Kategorie 2 eingestuft. Der Kasten zeigt die neue Definition für die Kategorie 3: Kategorie 3: Stoffe, die wegen erwiesener oder m?glicher krebserzeugender Wirkung Anlass zur Besorgnis geben, aber aufgrund unzureichender Informationen nicht endgültig beurteilt werden k?nnen. Die Einstufung ist vorl?ufig. Aus In-vitro-oder aus Tierversuchen liegen Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung vor, die jedoch zur Einordnung in eine andere Kategorie nicht ausreichen. Zur endgültigen Entscheidung sind weitere Untersuchungen erforderlich. Sofern der Stoff oder seine Metaboliten keine genotoxischen Wirkungen aufweisen beziehungsweise die genotoxi-sche Wirkung nicht im Vordergrund steht, kann ein MAK- oder BAT-Wert festgelegt werden.
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