Die Nachricht über die Erh?hung der Entsorgungsgebühr nach Teil A des ?übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abf?llen in der Rhein- und Binnenschifffahrt? (CDNI) ab 1. Januar 2023 ist bereits durch die Fachmedien gegangen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2023 wird sich darüber hinaus auch noch die Art und Weise der Erhebung ?ndern: Nach mehr als zehn Betriebsjahren werden Datenterminals und ECO-Karten ?in Rente geschickt?. Von der zweiten Jahresh?lfte 2023 an soll die Erhebung der notwendigen Daten über Smartphones sowohl bei den Bunkerbetrieben als auch bei den gebührenpflichtigen Schiffen erfolgen. Angesichts der galoppierenden Inflation ist der Beschluss zur Erh?hung der Entsorgungsgebühr aus der Sicht des Bilgenentw?sserungsverbandes (BEV) und seiner ausl?ndischen Schwesterorganisationen genau zum richtigen Zeitpunkt gekommen, damit die Entsorgungssysteme stabil aus sich selbst heraus finanziert wer-den k?nnen. Ohne in eine Glaskugel zu schauen: Der ab 1. Januar 2023 auf 10,00 € je 1.000 Liter Kraftstoff angehobene Betrag sollte für mehr als zwei Jahre ausreichen. Der Umstieg auf ein neues Bezahlverfahren hat verschiedene Gründe. Nur einer davon ist die Beobachtung, dass in immer mehr Lebensbereichen vielf?ltig nutzbare Smartphones M?glichkeiten für Verfahrensvereinfachungen bieten. Dabei wird zumeist Papier auf irgendeine Weise durch Elektronik ersetzt. So soll es auch im Rahmen des CDNI bei der Entrichtung der Entsorgungsgebühren und kurze Zeit sp?ter bei der Erfassung der abgegebenen Abfallmengen geschehen.
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