In der geplanten Novelle des Bundesjagdgesetzes (Sommer 2021) waren Vegetationsgutachten als Grundlage für die Festlegung der angemessenen Abschusshohe beim Rehwild vorgesehen. In Bayern gibt es "Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung" schon seit 1986. Denn der Zustand der Waldverjüngung ist nach bayerischem Jagdrecht bei der Abschussplanung "vorrangig zu berücksichtigen". Die Erstellung dieser Vegetationsgutachten verursacht zwar einen betrachtlichen Aufwand. Aber er lohnt sich. Ein Bericht aus mehr als 30 Jahren Praxiserfahrung.
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