Nach Beobachtung des BTE kam es zuletzt im Mode- und Textileinzelhandel verst?rkt zu Kontrollen der Aufsichtsbeh?rden und nachfolgend zu Beanstandungen und Bu?geldandrohungen, weil die Ware nicht korrekt gem?? EU-Textilkennzeichnungs-verordnung ausgezeichnet war - z.B. nur in englischer Sprache. Grunds?tzlich verantwortlich dafür sind zwar die Hersteller, bei Eigenmarken und Eink?ufen/Importen in/aus ausl?ndischen Modezentren sind aber die H?ndler unmittelbar in der Pflicht. Hinzu kommt: Erster Ansprechpartner und Adressat von Abmahnungen und ggf. Bu?geldern ist der H?ndler. Zwar kann dieser u.U. Re-gress beim Lieferanten nehmen, das ist aber l?stig und die Ansprüche sind wom?glich auch nicht leicht durchzusetzen. Besonders auff?llig sind falsche Textilkenn-zeichnungen im Webshop. Da in den letzten Jahren immer mehr Modeh?ndler einen Online-Shop er?ffnet haben, hat die Zahl der entsprechenden Abmahnungen zuletzt deutlich zugenommen. Hier ist zudem allein der Shop-Betreiber in der Pflicht, korrekte Angaben auf seiner Website zu machen.
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