Mit dem REPowerEU-Plan hat die Kommission kürzlich ein umfassendes Ma?nahmenpaket zum Ausbau erneuerbarer Energien vorgestellt. Dieses Ma?nahmenpaket beinhaltet beispielsweise einen Vorschlag zur ?nderung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie (RED II), wonach es in sogenannten ?go-to-Gebieten" für Erneuerbare-Pro-jekte zum Entfall der UVP-Pflicht kommen kann. Das Ma?nahmenpaket beinhaltet auch eine EU-Solarstrategie und eine ?Initiative zum Ausbau von Solardachanlagen" mit der es schrittweise zur Einführung einer Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen auf neuen ?ffentlichen und gewerblichen Geb?uden sowie auf neuen Wohngeb?uden kommen soll. Auch der ?sterreichische Gesetzgeber zieht nach und sieht eine Reihe an Vereinfachungen zur F?rderung Erneuerbarer-Projekte vor. Von den Landesgesetzgebern in Nieder?sterreich, Burgenland und Wien wurden erst kürzlich Gesetzes?nderungen zur Beschleunigung des ?kostromaus- baus beschlossen. Im Burgenland sollen künftig für PV-Anlagen mit einer Fl?cheninanspruchnahme von 10 ha Eignungszonen ausgewiesen werden, wodurch man sich ein aufwendiges Umwidmungsverfahren ersparen kann. In N? wurde hingegen der Schwellenwert der Genehmigungsfreistellung für Wasserkraft- und PV-Anlagen angehoben. Demnach unterliegen Anlagen bis zu einer H?chstleistung von 1 MWpeak keiner Genehmigungspflicht nach dem N? Elektrizit?tswesengesetz (N? E1WG 2005). Auch in Wien wurden die Schwellenwerte der Genehmigungsfreistellung für PV-Anlagen angehoben und der Anwendungsbereich für ?vereinfachte Genehmigungsverfahren" erweitert.
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