Die zwischen Belgien und den Niederlanden bestehende übereinkunft über die Mündungsschifffahrt wird zukünftig auf niederl?ndische H?fen ausgeweitet. Daraufhaben sich jetzt die beiden L?nder geeinigt. Profiteur dieser Ausweitung ist vor allem der Hafen in Zeebrügge. Die nun unterzeichnete Absichtserkl?rung zum Thema ?stuarschifffahrt soll bis zum 31. Januar 2023 in einen Entwurf für einen Rechtsvertrag oder eine ?Benelux-Regelung? umgewandelt werden. Dies sei von entscheidender Bedeutung für die Erschlie?ung des Hafens Antwerpen-Brügge und insbesondere von Zeebrügge aus für das Hinterland, hei?t es seitens der Beteiligten. Zeebrügge ist für gr??ere Schiffe mit mehr als 2.500 t nicht über die normale Binnenschifffahrt erreichbar. Aus diesem Grund wurde vor 15 Jahren das Konzept der Mündungsschifffahrt für die nicht internationale Seeschifffahrt entwickelt. Der k?nigliche Erlass vom 8. M?rz 2007 erlaubte es einem technisch verst?rkten Binnenschiff, in einem begrenzten Fahrgebiet zwischen der Westerschelde und den belgischen Küstenh?fen innerhalb einer Entfernung von fünf Seemeilen von der Küste zu fahren.
展开▼