Zur F?rderung der automatisierten Schifffahrt hat die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Demnach kann künftig bei bestimmten Pilotprojekten im Bereich der automatisierten Schifffahrt vorübergehend von der Rheinschifffahrts-polizeiverordnung (RheinSchPV) abgewichen werden. Das gelte für Fahrzeuge, auf denen Aufgaben der Besatzung automatisiert wahrgenommen werden, sowie auch für ferngesteuerte Fahrzeuge, teilte die ZKR mit.
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