In den EU-Mitgliedsstaaten sind die Parlamente und die nationalen Regierungen befugt, Gesetze vorzuschlagen. Obwohl das Europ?ische Parlament (EP) das einzige demokratisch gew?hlte Organ der EU ist, hat es jedoch kein formelles Initiativrecht. Dieses liegt fast ausschlie?lich bei dem Exekutivorgan der EU, der Kommission. Das Europ?ische Parlament und der Rat der Europ?ischen Union haben je- doch ein vertraglich normiertes, aber eher indirektes Initiativrecht. Sie k?nnen die Kommission auffordern, einen Legis-lativvorschlag zu unterbreiten. Wird die Kommission nicht t?tig, muss sie dies begründen. So nimmt das Parlament auf proaktive Weise politisch Einfluss auf die legislative Gesamtplanung und auf die Festlegung der Agenda. Entsprechend der Rahmenvereinbarung zwischen dem Europ?ischen Parlament und der Kommission, muss die Kommission die vom Parlament vorgeschlagenen Priorit?ten berücksichtigen und jede Abweichung von den im j?hrlichen Arbeitsprogramm gemachten Vorschl?gen begründen. Eine Studie zeigt, dass insbesondere die Initiativberichte mit einer Rechtssetzung-Initiative ein erfolgreiches, oft untersch?tztes Instrument des EP zur Gestaltung der politischen Agenda der EU sein k?nnen.
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