Durch Str?me in Bahnanlagen verursachte niederfrequente magnetische Felder stehen vermehrt im Fokus bei der Planung und Genehmigung von Neubaustrecken, beim Siedlungsbau entlang bestehender Strecken sowie bei Fahrplan?nderungen bzw. -Verdichtungen. Ursache dafür sind die von der WHO-Kommission ICNIRP 1998 ver?ffentlichten Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzwerten nichtionisierender Strahlung. [1] Nach ihrer Ver?ffentlichung wurden diese Empfehlungen von vielen L?ndern in nationale Gesetzgebungen aufgenommen. Verpflichtet durch das Umweltschutzgesetz (USG) erliess der Bundesrat Ende 1999 die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).[2] Darin übernahm er den von der ICNIRP empfohlenen und für den 16,7-Hz-Bahnstrom geltenden Referenzwert für die magnetische Flussdichte von 300 uT als Immissionsgrenzwert. Zus?tzlich legte er, wie vom USG gefordert, einen Vorsorge-Grenzwert von 1 μT als sogenannten Anlagegrenzwert fest. Dieser soll besonders an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) als ein über 24 h gemittelter Effektivwert eingehalten werden. Zu OMEN z?hlen u.a. ?R?ume in Geb?uden, in denen sich Personen regelm?ssig w?hrend l?ngerer Zeit aufhalten?.
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