Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat Ende August 2022 die Verb?nde und damit auch den VDMT gebeten, zum Entwurf für eine umfassende überarbeitung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV) Stellung zu nehmen. Ausschlaggebend für die geplante überarbeitung war die Anpassung derTfV an das EU-Recht. Allerdings ist das BMDV mit dem Entwurf nach Ansicht des VDMT ein wenig über das Ziel hinausgeschossen (vgl. EK1/2023, Seite 28). Nicht nur der VDMT, auch andere Verb?nde haben die geplanten Neuregelungen auf Einladung des BMDV in einer mündlichen Anh?rung kritisch hinterfragt. Sehr erfreulich ist, dass das BMDV zu erkennen gegeben hat, den Entwurf in wesentlichen Punkten noch einmal überarbeiten zu wollen. Ein Punkt ist für Museums- und Touristikbahnen wesentlich: Für Triebfahrzeugführer, die ein ausschlie?lich historisch oder touristisch genutztes Fahrzeug bedienen, soll es bei der heutigen Rechtslage bleiben und auch zukünftig der sogenannte VDV-Führer-schein genügen. Der bisherige Entwurf der TfV war zumindest missverst?ndlich formuliert. Man h?tte ihn so verstehen k?nnen, dass auch für diese Triebfahrzeugführer die TfV gilt. Diese Qualifikation ehrenamtlich zu erwerben, w?re aus formalen Gründen praktisch unm?glich gewesen, mindestens aber sehr teuer, auch wenn sich die Ausbildungsinhalte kaum unterscheiden.
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