Die Prüferlizenzen Kl. 3 Rettungsfallschirme sind zwischenzeitlich aus der LuftPersV gestrichen worden, behalten aber ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Der Rettungsfallschirm als Luftfahrtger?t wird mit der kommenden ?nderung des LuftVG aus dem §1 gestrichen. Das LBA wird diese Prüferlizenzen nicht mehr verl?ngern. Die EASA hat keine Regelungen für Rettungsfallschirme erlassen und verweist auf die Herstelleranweisungen für die Instandhaltung. Dadurch entstand eine Regelungslücke für die Ausbildung von Prüfern für Rettungsfallschirme, die durch die neue Richtlinie geschlossen wird. Die Richtlinie übernimmt die Regelungen für die Ausbildung von Fallschirmpackern aus der Ausbildungsrichtlinie für Technisches Personal des DAeC und fügt neue Regelungen für die Ausbildung von Prüfern für Rettungsfallschirme hinzu. Damit ist es zukünftig m?glich, innerhalb des DAeC Prüfer entsprechend selbst auszubilden. Diese erhalten anschlie?end einen Technischen Ausweis des zust?ndigen DAeC-Landes-verbands.
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