Laserbearbeitungsmaschinen, die nicht den Anforderungen der Maschinenrichtlinie und den zugeh?rigen harmonisierten Normen, zum Beispiel EN ISO 11553-1 oder EN 60825-1, entsprechen, werden zunehmend auf Industriemessen oder virtuell im Internet pr?sentiert. Von ihnen gehen nicht nur erhebliche Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Besch?ftigten oder anderen Personen aus, sie verzerren auch den wirtschaftlichen Wettbewerb im europ?ischen Binnenmarkt. Damit nationale und europ?ische Aufsichtsbeh?rden die Sicherheit solcher Maschinen praxisnah prüfen k?nnen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die ?Checkliste für die Bewertung der Sicherheit von Laserbearbeitungsmaschinen" ver?ffentlicht. Im Vordergrund standen die Handhabbarkeit und Praxistauglichkeit der Publikation, weshalb nicht s?mtliche Anforderungen der einschl?gigen Richtlinien und Normen berücksichtigt wurden. Neben Aufsichtsbeh?rden sieht die BAuA auch betriebliche Eink?ufer von Maschinen als Zielgruppe der Ver?ffentlichung.
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