Die neue europaische Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab dem Jahr 2023 wirft ihre Schatten voraus. Zusatzlich gab es in den letzten Monaten zahlreiche Erneuerungen im Fachrecht, wie bei der Düngeverordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz und der Pflanzenschutzanwendungsverordnung. Wer hat da noch Zeit, sich über Biodiversitat auf seinen Flachen Gedanken zu machen? Vermutlich wenige. Aber letztlich hangt alles zusammen. Durch die neuen Regelungen soll mehr für Natur und Umwelt getan werden und die neue GAPwidmet sich besonders dem Thema Biodiversitat.
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