Wie für alle Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) gelten auch für Papier-Produkte mit Backeignungen die Vorschriften der Europ?ischen Verordnung (EG) 1935/2004 ?über Materialien und Gegenst?nde, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen". Materialien dürfen hiernach keine Substanzen an Lebensmittel abgeben, die die menschliche Gesundheit gef?hrden, die organoleptischen Eigenschaften beeinflussen oder die Zusammensetzung des Lebensmittels unvertretbar ver?ndern. Um diesen Grundsatz einzuhalten, müssen die Erzeugnisse nach ?guter Herstellungspraxis" gem?? Verordnung (EG) 2023/2006 produziert werden.
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