Der Beitrag von Wichmann hat den Titel ?Gesundheitliche Risiken von Stickstoffdioxid im Vergleich zu Feinstaub und anderen verkehrsabh?ngigen Luftschadstoffen“, beschreibt aber eher die von den verschiedenen Gremien abgeleiteten Grenzwerte. Damit stellt sich zun?chst die Frage nach dem Ziel des in dem vorangestellten Editorial vorgeschlagenen Konsenspapiers. Soll die Belastbarkeit der abgeleiteten Grenzwerte diskutiert werden oder die Relevanz der Grenzwerte für die Gesundheit der Bev?lkerung? Da eine ausführlich Stellungnahme zu den einzelnen Punkten einen Leserbrief überfordert, nehme ich nur zu einzelnen Aspekten des NO2 Stellung. Bemerkenswert ist zun?chst die Tatsache, dass z. B. der Langzeitwert der EPA für NO2 im Gegensatz zum europ?ischen Wert nicht 40 pg/m3, sondern 100 μg/ m3 betr?gt, und der NO2-Kurzzeitwert (188 μg/m3 als 98 Perzentil für t?glich 1 h gemittelt über 3 Jahre) eine andere Qualit?t hat. Um zu einem Konsens zu kommen, reicht es daher nicht, Vorschl?ge einzelner Gremien wie die der WHO als gegeben hinzunehmen, sondern die Ableitungen zu überprüfen und deren Bedeutung für die Gesamtbev?lkerung zu ermitteln. Ausgehend von dem Satz, dass ?manche Expertengruppen nur klar belegte Zusammenh?nge zur Grundlage ihrer Empfehlungen machen, w?hrend andere Expertengruppen auch weniger gut abgesicherte Befunde in ihre Bewertungen einflie?en lassen“ w?re als eine Voraussetzung für eine Konsensfindung zun?chst festzulegen, welche Kriterien für die Heranziehung bestimmter Studien verwendet werden sollen. Jedenfalls ist die pauschale Anmerkung, dass im Gegensatz zur WHO z. B. in den USA für die ?Festlegung der Grenzwerte zus?tzlich politische Instanzen, Beh?rden und Industrievertreter angeh?rt werden“, als Erkl?rung für den Unterschied zu kurz gegriffen.
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