?Zivilklauseln" sind gegenw?rtig ein Thema der hochschulgesetzlichen Reformma?nahmen. Im soeben erlassenen ?Hochschulzukunftsgesetz" - im imperativen Pr?sens gesprochen - ?entwickeln die Hochschulen ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt". Sie sollen ?friedlichen Zielen" verpflichtet sein und ihrer ?besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und nach au?en" nachkommen. ?Das N?here zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung" (auch im imperativen Pr?sens gesprochen). Ralf Müller-Terpitz und Hannes Beyerbach prüfen eine solche Zivilklausel auf ihre Verfassungskonformit?t. Sie halten sie in Ansehung der sehr offenen Formulierung und ihrer nur geringen inhaltlichen Determinationskraft für verfassungsm??ig, wenn der Wissenschaftsfreiheit bei deren Anwendung hinreichend Rechnung getragen wird. Klar: Rüstungsforschung für die Bundeswehr (s. Art. 87a Abs. 2 GG) ist auch ein Beitrag zu einer friedlichen Welt. Aber meinen das die Gesetzesverfasser auch? Und was soll eigentlich in den ?das N?here" regelnden Grundordnungen stehen?
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