Der Jahrgang 2020 er?ffnet mit zwei Aufsatzbeitr?gen zu Themen immer noch aktueller Debatten, die freilich derzeit - wie viele andere Probleme auch - vom überlangen Schatten der Corona-Viren verschluckt wurden. Im Sommer 2019 hatte vor dem Landgericht Bonn die erste Hauptverhandlung in einem Strafprozess begonnen, in dem sich ma?gebliche Akteure der heute berüchtigten Cum/Ex-Gesch?ftsmodelle wegen Steuerhinterziehung zu verantworten hatten. Die Angeklagten in dem Musterverfahren wurden inzwischen mit Blick auf ihre Kooperationsbereitschaft zu eher milden Freiheitsstrafen verurteilt (LG Bonn, Urt. v. 18.3.2020 - 62 KLs 1/19). Weitere Strafsachen sind anh?ngig. Schon im Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags zum Cum/Ex-Skan-dal stets pr?sent war hierbei die fragwürdige Rolle, die die Steuerrechtswissenschaft bei der ?ffentlichen Inszenierung des Gesch?ftsmodells spielte. Die nunmehr durchweg als rechtswidrig beurteilten Gesch?ftsmodelle (vgl. zuletzt FG K?ln, Urt. v. 19.7.2019 - 2 K 2672/17, WM 2020, 371 ff.) wurden n?mlich flankiert von Begleitaufs?tzen in einschl?gigen steuerrechtlichen Fachjournalen, in denen Kollegen aus dem Steuerrecht ihre gegen hohe Honorare erstatteten Gutachten in Aufsatzform ver?ffentlichten, ohne das zugrundeliegende Auftragsverh?ltnis kenntlich zu machen (hierzu der anschauliche Bericht bei Votsmeier/Iwersen, Vier Professoren und ein Steuerskandal, Handelsblatt Nr. 147 v. 2. August 2017, S. 30 f.), um den Gesch?ftspraktiken Legalit?t zu bescheinigen. Dies war Anlass, die bislang kaum befriedigend gekl?rte Frage n?her zu beleuchten, inwiefern sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durch entsprechende Gutachten, die sp?ter zur Grundlage von Straftaten gemacht werden, selbst wegen Beteiligung an diesen Taten strafbar machen k?nnen. Martin B?se hat einen aufschlussreichen Beitrag hierzu verfasst, der zu differenzierten Ergebnissen kommt: ?Die , gekaufte' Publikation - schützt die Wissenschaftsfreiheit vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit?"
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