Das Jahresende naht und damit verbunden das Ende der zwischen der Europaischen Union und GroBbritannien vereinbarten Ubergangsphase. Obwohl GroBbritannien bereits am 31. Januar 2020 aus der Europaischen Union ausgeschieden ist, wurde im Austrittsabkommen eine Ubergangsphase vereinbart, in welcher GroBbritannien zwar noch am freien Binnenmarkt teilnimmt, doch kein Mitspracherecht mehr hat. Obwohl die Unterhandler der EU und GroBbritanniens inzwischen wochentlich an einem moglichen Freihandels- oder Assoziierungsabkommen verhandeln, scheinen die Fronten nach wie vor verhartet zu sein. Sofern die bestehenden Differenzen bis zum Jahresende nicht doch noch uberwunden oder in letzter Sekunde eine Verlangerung der Ubergangsphase beschlossen wird, gilt GroBbritannien ab dem 1. Januar 2021 als Drittland ohne Abkommen.
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