Bisher werden in der Region Anklam die Zuckerrüben überwiegend gekopft gerodet. Die Erntequalitaten dieser Rüben unterscheiden sich nicht von denen anderer Anbauregionen. So passiert es oft, dass Rüben zu flach gekopft werden. Mit der knappen Einstellung der Kopfmesser wollen die Rübenanbau-er Ertragsverluste durch zu tiefes oder schrages Kopfen vermeiden. Dadurch gelangen Rüben mit einem durchschnittlichen Kopfanteil von 3,5% in die Fabrik. Die Bezahlung dieser Rüben erfolgt auf der Grundlagedes Gottinger Schatzrahmens für optimal gekopfte Rüben. Das bedeutet, dass der zusatzlich gelieferte Kopfanteil durch manuelles Nachkopfen ermittelt und von der gelieferten Rübenmenge wieder abgezogen wird. Somit wird der zusatzlich gelieferte Kopf von der Fabrik nicht bezahlt. Ausserdem wird der/Kopf als Besatz eingestuft, dessen Transportkosten zur Fabrik beim Bezahlungssystem in Anklam vom Landwirt bezahlt werden müssen. Entsprechend der bisherigen Regelung lohnt es sich für den Landwirt nicht, diesen zusatzlich gewachsenen Ertrag zur Fabrik zu fahren, weil dieser nicht bezahlt wird.
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