Recht Nicht nur Lieferverpflichtungen, hohere Gewalt und Mitteilungspflichten sind in einem Liefervertrag für Biogassubstrate zu regeln. Daneben gibt es noch viele weitere wichtige Punkte. Ausführlich ist besser als zu knapp. Dass ein Substratliefervertrag so umfangreich sein kann, hatte sich unser Landwirt P. nicht gedacht. Obwohl ihm sein Anwalt schon einiges über Lieferverpflichtungen, hohere Gewalt und Mitteilungspflichten bei Ernteausfallen (siehe dlz 3/2013) erzahlt hat, hat der Anwalt nochweitere wichtige Punkte auf Lager. "Diese müssen auch im Vertrag geregelt sein", versichert er dem Landwirt.
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