NACH UBERZEUGUNG der Bundesregierung reichte das seit 2003 geltende Energiestatistikgesetz (EnStatG) nicht mehr aus, um den Strom- und Gasmarkt adaquat abzubilden. Insbesondere zur Beurteilung sind ihrer Ansicht nach ausfuhrlichere Zahlen notwendig, fur deren Erhebung mit der Novelle des EnStatG eine neue Grundlage geschaffen werden sollte.
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