Der Tarifvertrag zur beschäfti-gungssichernden Arbeitszeitverkürzung der Volkswagen AG von 1993 gilt als Modell für einen sozialen Kompromiß unter Krisenbedingungen. Arbeitszeitverkürzung und Einkommensminderung ermöglichten eine solidarische Umverteilung, hatten aber auch - zusammen mit einer umfassenden Flexibilisierung der Arbeit - eher verdeckte und hochgradig ambivalente Folgen für die Lebensführung der Beschäftigten.
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