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Editorial

机译:社论

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摘要

Das nordrhein-westfälische Hochschulrecht räumt dem Hochschulrat im Modell der Universität als selbstverwalteter Körperschaft eine Rechtsstellung von einigem Gewicht ein. Johannes Horst und Tom Fragel prüfen des Näheren, welche Reichweite die Kompetenzen des Hochschulrates haben und wie die Kompetenzen von Hochschulleitung und Hochschulrat abzugrenzen sind. Die Autoren kommen unter anderem zu dem Ergebnis, dass der Hochschulrat jedenfalls keine „Zweitregierung" der Hochschule ist. Immerhin räumt das nordrhein-westfälische Recht dem Hochschulrat die Aufsicht über die Geschäftsführung des Präsidiums ein, so dass es rechtlich und faktisch interessant sein wird zu beobachten, wie sich das Zusammenwirken der Organe Hochschulrat und Rektor (Rektorat) einspielen wird. Zu den rechtlichen Grenzen legen die Autoren die erste eingehende Untersuchung vor.
机译:北莱茵-威斯特法伦州的大学法授予大学理事会一定的法律地位,在大学作为自治机构的模型中。约翰内斯·霍斯特(Johannes Horst)和汤姆·弗雷格(Tom Fragel)研究了大学理事会的权限范围,以及如何区分大学管理和大学理事会的权限。除其他外,作者得出的结论是,大学理事会在任何情况下都不是大学的“第二政府”,毕竟,北莱茵-威斯特法伦州法律授予大学理事会对主席团的管理的监督权,因此从法律上和事实上观察都非常有趣。大学理事会机关与校长(Rectorate)之间的互动将如何发挥作用。作者提出了有关法律限制的首次深入研究。

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  • 来源
    《Wissenschaftsrecht》 |2008年第4期|273|共1页
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  • 原文格式 PDF
  • 正文语种 ger
  • 中图分类
  • 关键词

  • 入库时间 2022-08-18 01:15:31

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