Grundwasserschaden mit leichtflüchtigen Schadstoffen können schon durch Bodenverunreinigungen im Konzentrationsbereich von deutlich unterhalb 1 mg/kg verursacht werden. Dementsprechend ist eine Probenahme-Technik systematisch anzuwenden, mit der Verbindungen mit einem hohen Dampfdruck sicher nachgewiesen werden können. In diesem Zusammenhang ist es verwunderlich, dass in den bisherigen Entwürfen der Mantelverordnung keine entsprechenden Vorgaben gemacht werden.
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