Eigentlich sollte der Solidaritätszuschlag im Jahr 2021 für rund 90% aller Steuerzahler Geschichte sein. Doch das ist leider nur die halbe Wahrheit. Denn der Soli ist insbesondere für Arbeitgeber -unabhängig davon, in welcher Rechtsform sie auftreten - 2021 weiterhin ans Finanzamt abzuführen. Wen betrifft das? Das gilt in allen Fällen, in denen die Lohnsteuer pauschal mit 15% oder 25% ermittelt wird. Soli wird 2021 zudem fällig, wenn Sie Mitarbeitern oder Geschäftspartnern und Kunden Sachzuwendungen gewähren und dafür die 30%ige Pauschalsteuer nach § 37b EStG abführen.
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