Beauftragt ein Wasserversorgungsunternehmen einen Handwerksbetrieb mit dem Legen eines Hauswasseranschlusses, stellt sich aus umsatzsteuerlicher Sicht die Frage, ob für diese Leistung der Regelsteuersatz von 19% oder der ermäßigte Umsatzsteuersatz zur Anwendung kommt. Die Antwort auf diese Frage kommt aktuell vom Bundesfinanzministerium.Das Bundesfinanzministerium hat beschlossen, den Grundsätzen eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil v. 7.2.2018, Az. XI R 17/17) zu folgen. Danach ist das Legen eines Hauswasseranschlusses auch dann als „Lieferung von Wasser" anzusehen, wenn die Lieferung nicht vom Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser an den Kunden liefert. Folge: Es greift der ermäßigte Umsatzsteuersatz mit 7% (BMF, Schreiben v. 4.2.2021, Az. Ⅲ C 2 - S 7221/19/10004:001).
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机译:如果供水公司的佣金工艺加工公司与国内水连接的铺设,问题出现了,从增值税的增值税,其中用于该性能的19%的规则税率或降低营业税税率。该问题的答案目前来自联邦政府部。联邦财政部决定遵循联邦金融法院判决的原则(BFH,判决诉六.7.2.2018,AZ。Xi R 17/17)。此后,如果供水公司没有提供给客户的交货,则将国内水连接的铺设为“水的交付”。随之而来:它介入降低销售税率(BMF,写入0.2021,AZⅲ的C 2 - S 7221/19/10004:001)7%。
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