Homeoffice, wo immer es geht - mit dieser Forderung ist Bundesarbeitsminister Hubertus Heil an die Öffentlichkeit getreten. Arbeitgeber müssen überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Das sieht die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung vor, die am 27. Januar in Kraft getreten ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist. Im Zuge der Coronapandemie forderte der Minister alle Betriebe auf, ihre Mitarbeiter möglichst zum Arbeiten nach Hause zu schicken, um Kontakte maximal zu reduzieren. Bei der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB) stößt eine Homeoffice-pflicht aufgeteiltes Echo: „Unsere Mitgliedsbetriebe sind da grundsätzlich schon mit dabei", verweist BVMB-Hauptgeschäftsführer Michael Gilka auf die Flexibilität der Bauunternehmen. Er stellt aber auch eine klare Forderung auf: „Die Rahmenbedingungen müssen erst mal passen", so Gilka, „sonst funktioniert das nicht."
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