Wurde im Rahmen einer Betriebsübertragung in Form einer Schenkung oder einer Erbschaft die Verschonungsregelung bei Ermittlung der Schenkungsteuer bzw. bei der Erbschaftsteuer gewährt, dürfen sich die Lohnsummen im Zeitpunkt der Übertragung für einen bestimmten Zeitraum nicht zu stark mindern. Doch was gilt, wenn die Belegschaft wegen Corona 2020 weitgehend in Kurzarbeit war?
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