Das Regelwerk zum Arbeitsschutz ist in Deutschland umfassend und detailliert eingeführt. Die Einhaltung wird von den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Berufsgenossenschaften überwacht. Unter diesen Rahmenbedingungen stimmt es allerdings nachdenklich, dass die Unfallzahlen und die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit in nicht stationär arbeitenden Betrieben wie z.B. der Bau- und teilweise der Metallbranche nach wie vor deutlich über denen der meisten anderen Wirtschaftszweige liegen. Dafür gibt es verschiedene Ursachen, die an dieser Stelle nicht diskutiert werden. Um so mehr gilt es aber, alle erfolgversprechenden Ansätze zu nutzen, die geeignet sind, die Unfall- und Gesundheitsgefahren der Versicherten weiter zu senken.
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