Die Frist für die Nachqualifizierung von Schweißfachingenieuren, Schweißtechnikern und Schweißfachmännern zu European Welding Engineers (EWE), European Welding Technolo-gists (EWT) und European Welding Specialists (EWS) läuft zum Jahresende 1998 aus. Danach können die EWF-Zeugnisse nicht mehr zu den günstigen Bedingungen der Nachqualifizierung erworben werden. Es ist dann eine erneute Teilnahme an den jeweiligen Lehrgängen (einschließlich Prüfung) unverzichtbare Voraussetzung. Die noch verbleibende Zeit sollte deshalb für die Nachqualifizierung genutzt werden. Beispielsweise erleichtert ein EWF-Zeugnis im geregelten Bereich den administrativen Aufwand für den Nachweis einer Eignung als Schweißaufsicht.
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