Zum zivilrechtlichen Teil: Wir haben hier einen Kaufvertrag nach § 433 BGB vorliegen, der auch formlos, also etwa mündlich abgeschlossen werden kann. Nach dem Gesetz ist der Verkäufer verpflichtet, den Kaufgegenstand dem Käufer frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben und das Eigentum zu übertragen. Der Käufer hat die Sache abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen.
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