2.2.4.5 Zusätzlicher Schutz Mit den Maßnahmen zum zusätzlichen Schutz gegen gefährliche Körperströme werden Gefahren abgedeckt, bei denen die Basisschutzvorkehrung und/oder die Fehlerschutzvorkehrung nicht ausreichend wirksam werden können, z.B. durch besondere äußere Einflüsse oder bei Sorglosigkeit der Benutzer. Als Vorkehrungen für den zusätzlichen Schutz sind anerkannt:
展开▼