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EuGH beerdigt HOAI! Aber nicht vollständig...

机译:ECJ埋葬了HOAI!但并不完全...

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摘要

Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1,2g und 3 Richtlinie 2006/123/EG verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. Seit Ende 2006 ist in der sogenannten Dienstleis-tungsrichtlinie geregelt, dass die Mitgliedstaaten der Europäischen Union nationale Vorschriften auf den Prüfstand stellen müssen, die die „Beachtung von festgesetzten Mindest- und/oder Höchstpreisen durch den Dienstleistungserbringer" regeln. Diese sind nur dann zulässig, wenn sie durch einen „zwingenden Grund des Allgemeininteresses" gerechtfertigt und darüber hinaus verhältnismäßig sind. Grund (aber nicht Tatbestandsvoraussetzung) dieser Regelungen ist die Sicherstellung des freien Dienstleistungsverkehrs. Insbesondere sollen Anbieter aus anderen Mitgliedstaaten nicht daran gehindert werden, sich einen Markteintritt durch Preiswettbewerb zu erleichtern. Die EU-Kommission sieht keine Rechtfertigung für das durch die HOAI vorgegebene verbindliche Preisrecht.
机译:德意志联邦共和国通过为建筑师和工程师的规划服务收取有约束力的费用,违反了第15条第1,2g和3号指令2006/123 / EG的义务。自2006年底以来,所谓的服务指令已规定,欧盟成员国必须对国家法规进行测试,以规范“服务提供商遵守固定的最低和/或最高价格”。如果它们被“出于普遍利益的压倒一切理由”辩解并且也相称。原因(但不是前提条件)是确保服务的自由流动。特别是,不应阻止其他成员国的提供者通过价格竞争促进市场准入。欧盟委员会认为,HOAI规定的具有约束力的价格权没有任何道理。

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    《TGA Fachplaner》 |2019年第9期|56-56|共1页
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