Das aktuelle Gebührenmodell der Kreditkartenorganisation Mastercard verstößt gegen europäisches Recht und muss geändert werden. Zu diesem Urteil kam das Gericht der Europäischen Union Ende Mai und bestätigte damit eine von Mastercard angefochtene Verbotsentscheidung der EU-Kommission vom Dezember 2007. Kommission und Gericht halten die sogenannten multilateralen Interbankenentgelte (MIF) für wettbewerbswidrig. Auch Visa erhebt derartige Interchange-Gebühren und ist daher indirekt vom Urteil betroffen. „Wenn die Entscheidung in der nächsten Instanz Bestand haben sollte, müssen sich Mastercard und auch Visa individuelle Entgeltmodelle für die Händler, vielleicht auch höhere Jahresgebühren für die Karteninhaber überlegen", kommentiert Stefan Schneider von CardsConsult die Entscheidung.
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