Knapp 90 Prozent der Betriebe in Deutschland wenden in der Corona-Krise unterschiedliche Maßnahmen zum Arbeits- und Infektionsschutz an. Erstellt ein Betrieb spezielle Regelungen und setzt sie um, hat sich fast immer die Geschäftsführung (98 Prozent) beteiligt. Welche Maßnahmen ergriffen werden, hängt unter anderem von den spezifischen betrieblichen Bedingungen, der Betriebsgröße und dem Wirtschaftszweig ab. Ein differenziertes Bild zu diesem Thema zeichnet der baua: Bericht kompakt „Betrieblicher Arbeitsschutz in der Corona-Krise". Er beruht auf einer repräsentativen Betriebsbefragung von über 1.500 deutschen Betrieben im August 2020, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und die BAuA gemeinsam durchgeführt haben. Durch die Corona-Epidemie stehen die Betriebe aktuell vor der Herausforderung, ihre Beschäftigten vor COVID-19-Infektionen zu schützen und gleichzeitig den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel steht ihnen ein Instrument zur Verfügung, um Schutzmaßnahmen rechtssicher und professionell umzusetzen. Insgesamt wurden bei der IAB/BAuA-Befragung 14 betriebliche Schutzmaßnahmen ab- gefragt, von denen die Betriebe durchschnittlich 8 umsetzten. 83 Prozent der befragten Betriebe trafen Maßnahmen, um den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Rund jeder dritte Betrieb baute Schutzscheiben ein, um Bereiche zu trennen. Jeder fünfte überprüfte seine Klima- und Lüftungsanlagen, wobei diese Frage für 60 Prozent der Betriebe nicht relevant war. Organisatorische Maßnahmen, um Kontakte der Beschäftigten untereinander zu verringern, trafen die Betriebe seltener, da hier die jeweiligen Tätigkeiten einen großen Einfluss haben. So hat etwa jeder dritte Betrieb seine Arbeits- und Pausenzeiten angepasst. Ein Viertel der befragten Betriebe gab an, in Folge der Corona-Krise Regelungen zur Te-learbeit oder zum Homeoffice eingeführt oder erweitert zu haben.
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