Im Zusammenhang mit der Kollision zwischen dem Containerschiff „Pudong Senator" und dem Binnentankmotorschiff „Ena2" hat die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (Bundesstelle) ein Problem aufgeworfen, das möglichst rasch vom Gesetzgeber im Sinne der Rechtssicherheit für deutsche und ausländische Schiffsführungen klargestellt werden muss, falls der Gesetzgeber der Meinung der Bundesstelle folgt. Der Abschlussbericht enthält auf S. 68 unter Ziffer 7.5 „Wegerecht" folgende Empfehlung: „Schiffsführungen und Hafenlotsen von Großschiffen wird empfohlen, die Inanspruchnahme des Wegerechts, verbunden mit dem Führen des Sichtzeichens für manövrierbehinderte Fahrzeuge gemäß KVR (im Hafen Hamburg in Verbindung mit § 12 Bs. 3 HVO) ernsthaft in Erwägung zu ziehen, wenn und soweit.
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