Das Medienmagazin „Journalist" hat einen interessanten Beitrag über den Status Quo der Informationsfreiheit in Deutschland online gestellt. Gedacht ist der Beitrag als Hilfestellung für Journalisten, denen das Magazin zeigen will, wo sich besonders gut recherchieren lässt. Insofern begrüßt der Sicherheits-Berater diesen Service natürlich. Als Anwalt derer, die an Sicherheitsfragen interessiert sind, muss er allerdings auch fragen, ob sich hier womöglich ein Sicherheitsrisiko für Unternehmen abzeichnet. Aber zunächst zum Überblick, den der „Journalist" mittels einer Deutschlandkarte bietet. Diese zeigt nämlich die drei Le-vels, auf denen sich die Informationsfreiheit im föderalen Deutschland bewegt: 1. In Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und dem Saarland gilt ein sogenanntes Informationsfreiheitsgesetz. Dieses gewährt ein Recht auf Informationszugang bei einer Behörde.
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