Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundeskabinetts am 29. Oktober 2014 Änderungen zur Verbesserung der Anwendbarkeit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beschlossen. Der Bundesrat muss den Änderungen aber noch zustimmen. Die Beratungen im Bundesrat über die Änderungen der ArbStättV werden im November 20U in den entsprechenden Ausschüssen beginnen und sollen im Dezember 2014 im Bundesrat-Plenum abgeschlossen werden. Mit einer Veröffentlichung der novellierten ArbStättV im Bundesgesetzblatt und dem in Kraft treten der Änderungen ist im Januar 2015 zu rechnen.
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