Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 tritt das bisherige Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) sowie die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (Mu-SchArbV) außer Kraft. Es wird vom neuen Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) abgelöst. Die Gründe für die Novelle liegen in dem Wandel der Arbeitswelt sowie in veränderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
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