Die rechtliche Notwendigkeit der Mitarbeiterunterweisung sollte jedem Vorgesetzten klar sein. Der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind die Rechtsgrundlagen ohnehin bekannt. Man unterscheidet zwischen der Erstunterweisung (zum Beispiel Neulinge im Betrieb, Arbeitsplatzwechsel, neue Maschinen oder Anlagen) und der Wiederholungsunterweisung (zum Beispiel regelmäßig, nach besonderen Ereignissen, bei Fehlverhalten eines Mitarbeiters). Ziel aller Unterweisungen ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen beziehungsweise zu erhalten. Eine gut geplante Unterweisung kann 1. Kenntnisse erweitern, 2. Fähigkeiten vermitteln, 3. positive Einstellungen erzeugen und 4. zu sicherem Verhalten motivieren.
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