Seit dem 19. Juli 2018 steht ein Portal für das bundeseinheitliche Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV („KaVKA-42.BV") online. Mit www.kavka.bund.de können Betreibern ihren Anzeige- und Berichtspflichten gemäß der 42. BImSchV nachkommen zur 1. Anzeige von Verdunstungskühlanlagen zur Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren, beziehungsweise von Kühltürmen und Nassabscheidern industrieller Anwendungen nach §13 der 42. BImSchV 2. Meldung der Überschreitung des Maßnahmenwertes nach § 10 der 42. BImSchV 3. Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage nach § 14 der 42. BImSchV. Für die Anzeige galt eine einmonatige Übergangsfrist, die bereits am 19. August 2018 abgelaufen war. Wegen der Bereitstellung des Portals erst kurz vor Ende der Übergangsfrist und der Tatsache, dass über das Portal bisher kaum informiert wurde, kann davon ausgegangen werden, dass bei verspäteter Anzeige in der Regel kein Ordnungswid-rigkeitsverfahren in Gang gesetzt wird.
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