Marktüberwachungsmaßnahmen nach fehlerhafter Konformitätsbewertung oder bei fehlender CE-Kennzeichnung sind nur gegenüber Herstellern - oder anderen Wirtschaftsakteuren gemäß Inverkehrbrin gensrecht - möglich.Auszug aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): § 1 Zielsetzung und Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. § 21 Zuständige Behörden (1) Die Überwachung des Arbeitsschutzes nach diesem Gesetz ist staatliche Aufgabe. Die zuständigen Behörden haben die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen und die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu beraten. § 22 Befugnisse der zuständigen Behörden
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