Flüssigböden sind zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV) auf der Basis von aufbereitetem Erdaushub, geprüften Recyclingbaustoffen oder natürlichen bzw. aufbereiteten Sand-Kies-Gemischen unter Zugabe definierter Additive und Wasser. Um eine neutrale, unabhängige Überwachung zu gewährleisten, hat die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. (BQF) eine Qualitätsrichtlinie erstellt, die fortlaufend aktualisiert und weiterentwickelt wird. Diese beinhaltet alle Anforderungen und Durchführungsbestimmungen, die für die Verleihung und Nutzung des Qualitätszeichens der BQF erforderlich sind. Bei den Qualitätsrichtlinien handelt es sich um Leitlinien für eine qualitätssichernde Begleitung und Dokumentation der Herstellung, Lieferung und Verarbeitung von Flüssigböden entsprechend den anwendungsbezo-genen Vorgaben. Basis dafür sind die von der FGSV herausgegebenen „Hinweise für die Herstellung und Verwendung von zeitweise fließfähigen, selbstverdichtenden Ver-füllbaustoffen im Erdbau" (H ZFSV, FGSV-Nr.: 563).
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