Lange war die Verzinsung der beanspruchten Vergütung für ausgeführte Straßenbauarbeiten nur von untergeordneter Bedeutung. Doch die Zeiten haben sich geändert. Während die Verzugszinsen trotz negativem Basiszinssatz aktuell bei 8,17 % p. a. liegen, nähern sich die Kreditzinsen der Nulllinie. Unternehmer, die nicht zwingend auf Liquidität angewiesen sind, drängen bei Vorliegen der Voraussetzungen des Verzugszinses und Solvenz des (öffentlichen) Auftraggebers nicht unbedingt auf schnelle Zahlung. So werden auch langjährige Gerichtsprozesse vergleichsweise gelassen hingenommen. Niedrige Kreditzinsen einerseits und deutlich höhere Verzugszinsen andererseits rechtfertigen deshalb eine nähere Auseinandersetzung mit der Verzinsung des Werklohns.
展开▼